Neue Corona-Bestimmungen ab dem 3.4.2022
NEU: Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 30.04.2022) gelten ab dem 03.04.2022 an Bayerischen Musikschulen folgende Regelungen und Empfehlungen:
- Gundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung sowie Fortbildungen mehr.
- Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
- Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.